Vertretungsregelung - Regelungen zur Erreichbarkeit
Es besteht (außer bei Wehenbegleitung und Hausgeburt) keine 24h Rufbereitschaft!
Die Leistungsempfängerin ist in Notfällen angehalten, sich bei Nichterreichbarkeit meinerseits an ihre/n Gynäkologen/In, den/die Kinderarzt/ärztin oder an das nächste Krankenhaus zu wenden.
Eine Verfügbarkeit an Wochenenden und an Feiertagen kann nur nach Absprache garantiert werden. Terminvereinbarung erforderlich.
Anrufe und schriftliche Anfragen (email, SMS, Whats App, Briefsendung) werden sobald wie möglich bearbeitet.
Die Vertretung wird von mir bei Bedarf aktiviert.